Echternacher Hof

Einrichtung für Menschen mit Multipler Sklerose

Echternacher Hof

Einrichtung für Menschen mit Multipler Sklerose

Entgelt

Der Echternacher Hof ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe im Sinne der Eingliederungshilfe gem. § 76 SGB IX ff. (soziale Teilhabe).
Bevor eine Heimaufnahme erfolgen kann, muss die Kostenfinanzierung geklärt sein und uns eine schriftliche Kostenzusage vorliegen.
Die Antragstellung erfolgt über den jeweiligen Sozialhilfeträger, da er auch für die Kostenübernahme verantwortlich ist.