Ruländer Hof 

Kindertagesstätte

Ruländer Hof 

Kindertagesstätte

Entgelt

Die monatlichen Kosten sind so kalkuliert, dass unsere Selbstkosten nahezu gedeckt sind. 

In Rheinland-Pfalz müssen Kindertagesstätten Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten erheben. Dieser Beitrag ist einkommens- und situationsabhängig und wird vom zuständigen Jugendamt der Stadt Trier ermittelt. Mit dem vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes entfallen diese Beiträge.

Informationen zur Berechnung der Elternbeiträge finden sie hier:

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten

Wir oder das Jugendamt der Stadt Trier händigen Ihnen die Formulare auch gerne aus. Aufgrund Ihrer Angaben und den eingereichten Unterlagen wird der von Ihnen zu zahlende monatliche Beitrag ermittelt.

Hinzu kommt ein Verpflegungsgeld für Frühstück, Mittagessen und Zwischenmahlzeit in Höhe von täglich 3,50 € bis zu einem Alter von drei Jahren für die Krippenkinder und in Höhe von 4,20 € im Alter ab drei Jahren für die Kindergartenkinder. Außerdem wird ein Hygienegeld in Höhe von 15,- € inklusive Windeln oder in Höhe von 7,- € ohne Windeln erhoben. Das Hygienegeld beinhaltet Windeln, Feuchttücher, Sonnen- und Wundschutzcreme.